Deutsche Verpackungsverordnung - VerpackV
Vom 12.06.1991 (BGBl. I S. 1234), Neufassung vom 21.08.1998 (BGBl. I S. 2379), Änderung Art. 6G vom 19.07.2007 (BGBl. I S. 1460, 1468, Inkrafttreten der letzten Änderung Art. 9G, am 19.07.2007
Als Händler sind wir aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (z.b: Grüner Punkt des Duales System Deutschland AG) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung und/oder Entsorgung zu sorgen.
Zur weiteren Vorgehensweise der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung.
macteq ® • Agnes-Bernauer-Straße 151 • 80687 München
fon: +4989-35359457 • fax: +4989-35359456 • mail: info@macteq.de
Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, dass die Verpackung kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung an unsere Adresse zu schicken
macteq ®
Verpackungsentsorgung
Agnes-Bernauer-Straße 151
80687 München
Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den Begleitpapieren der Warensendung.
Weitere Hinweise zur Verpackungsverordnung finden Sie beim Bundesministerium der Justiz.
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